Die jährliche UVV-Prüfung
Nach § 57 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ (BGV D29, bisherige VBG 12) hat ein Unternehmer Fahrzeuge bei Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen. Das fordert die Berufsgenossenschaft in der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) für gewerblich genutzte Fahrzeuge. Wer diese Pflicht nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld.
Damit Sie und Ihre Mitarbeiter jederzeit sicher mit Ihrem PKW unterwegs sind, bieten wir Ihnen das komplette UVV-Paket inklusive Prüfung, Prüfnachweis und Prüfplakette an. Unsere ausgebildeten Fachkräfte haben alle erforderlichen Kenntnisse, um Ihr Fahrzeug nach den Vorgaben der UVV sachgemäß zu prüfen.
Wir prüfen Ihr Fahrzeug auf alle geforderten Punkte der Arbeits- und Verkehrs-sicherheit. Dazu zählen unter anderem: Beleuchtung, Lenkung, Bremsen, Räder, Ladungssicherung sowie Zubehör für die Arbeitssicherheit. Die Prüfergebnisse sind gemäß §57 Abs. 3 der UVV schriftlich niederzulegen und bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Sollten wir in diesem Zusammenhang Mängel feststellen, werden wir diese – nach Absprache mit Ihnen – so schnell wie möglich beheben.
Unsere UVV-Prüfplakette an Ihrem Fahrzeug ist der sichtbare Nachweis dafür, dass die jährliche UVV-Prüfung ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Somit sind Sie Ihrer Verpflichtung als Unternehmer im Rahmen der UVV nachgekommen.
Kombinieren spart Zeit und Geld.
Wenn die Haupt- und Abgasuntersuchung (HU + AU) oder die Jahresinspektion für Ihr Fahrzeug ansteht, nutzen Sie diesen Termin und lassen Sie die gesetzlich vorgeschriebene UVV-Prüfung doch einfach gleich mit durchführen.